Risiken und Nebenbeschäftigungen

In den meisten Firmen ist es üblich, dass man seine „ausserbetrieblichen Tätigkeiten“ meldet. Dazu gehören politische Mandate, aber auch zeitintensivere Vereinsämter und ausserbetriebliche Geschäftsaktivitäten. Ob börsenkotiert oder öffentlich, klein oder gross, spielt eigentlich keine Rolle. Viele Firmen haben dafür eine bequeme IT-Lösung. Man gibt seine Ämtchen ein und der oder die Vorgesetzte nimmt davon Kenntnis. Und die Firma hat eine praktische Übersicht.

In der Stadt Zürich gibt es noch keine umfassende Lösung für alle Mitarbeiter. Das sei zu aufwändig, es reiche, wenn das obere Kader seine „ausserbetrieblichen Tätigkeiten“ den Vorgesetzten melde. Für die zahlreichen MitarbeiterInnen in unteren Chargen sei das nicht so wichtig, sei zu teuer, koste zu viel Zeit, zahlreiche MitarbeiterInnen hätten gar keinen Computerzugang usw. Wie dem auch sei, die Stadt muss es selber wissen. Eine zentrale Datenbank aller ausserbetrieblichen Tätigkeiten ihrer MitarbeiterInnen fände ich etwas Praktisches. Schlagzeilen wie „Korruption bei den SBB: Mitarbeiter schanzte sich 604 Aufträge zu“ könnten so nicht verhindert, aber vermindert werden. Die SBB sagte übrigens zu dem Fall: «Die internen Kontrollprozesse wurden seither angepasst, Mitarbeitende geschult und laufend sensibilisiert».

Nicht erst seit der globalen Finanzkrise sprechen wir gerne vom Primat der Politik über die Wirtschaft. Ich habe letzthin mit Balthasar Glättli in einem anderem Zusammenhang darüber gesprochen. Er sagt zu recht, dass die „Wirtschaft von so guten Rahmenbedingungen lebt und die Politik sich zurückzog, war ein politischer Entscheid. Es geht nicht um den Primat – sondern darum, dass die Macht auf der falschen Seite ist.“ Es ist deshalb seit jeher ein Hauptanliegen von linken Parteien, die Finanzmärkte etc. stärker zu regulieren. So fordert die SP-Fraktion zum Beispiel als indirekten Gegenvorschlag zur Vollgeld-Initiative eine Eigenmittelquote (Leverage Ratio) von 10% für systemrelevante Banken.

Es ist also normal, dass wir die Risiken der Banken und Finanzmärkte laufend minimieren möchten und uns dafür einsetzen. Genauso wollen die Banken – und nun komme ich wieder auf den Beginn zurück – ihre eigenen Risiken minimieren. Dazu gehören eben auch diejenigen Risiken im Zusammenhang mit rechtlichen, regulatorischen, finanziellen und Reputationsrisiken in Verbindung mit ausserbetrieblichen Tätigkeiten ihrer eigenen MitarbeiterInnen.

So habe ich bei meiner Arbeitgeberin zum Beispiel mein Mandat als Gemeinderat angegeben, meine Beschäftigung als persönlicher Mitarbeiter von Nationalrat Angelo Barrile, aber auch mein Amt als Kassier der SP Zürich 5. In diesem Zusammenhang wurde ich angefragt: „Haben Sie hier Zeichnungsrecht über das Konto? Wenn ja, handelt es sich um Einzelzeichnungsrecht oder um Kollektivzeichnungsrecht?“
Meine Antwort: „Ich habe Zeichnungsrecht über das Konto. Es handelt sich um ein Einzelzeichnungsrecht. Einmal jährlich überprüft die Revision (Rechnungsprüfungskommission) die Bücher.“

Anfangs habe ich mich darüber aufgeregt, dass meine Arbeitgeberin den Standpunkt vertritt, dass sie Einzelzeichnungsrecht auf Konten grundsätzlich nicht gestattet (es gibt Ausnahmen) und habe zum Ausdruck gebracht, dass ich es ironisch fände, dass für einmal die CS die SP regulieren möchte.

Doch in der Zwischenzeit verfügt auch die SP5 über das Vieraugenprinzip und verhindert somit, dass ich mit der ganzen Kasse das Weite suchen könnte. In der weiten Vereinswelt der Schweiz kommt das ja ab und an vor…