Rechte Parteien torpedieren Volksentscheid

Die rechten Parteien bekämpfen die Erhöhung des Anteils gemeinnützigen Wohnraums in der Stadt Zürich. Mit ihrem Stimmrechtsrekurs versuchen sie, die Umsetzung des Volksentscheids für mehr bezahlbare Wohnungen zu verhindern.

Der Kauf der sogenannten Gammelhäuser an der Neufrankengasse 6 und 14 und an der Magnusstrasse 27 liegt im Interesse von allen: Die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner müssen nicht mehr in menschenunwürdigen Zuständen wohnen, und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – welche via Sozialhilfe für einen Teil der Mietkosten aufkommen – profitieren davon, dass die Mieten deutlich günstiger.

Mit dem Kauf der drei Liegenschaften handelt der Stadtrat aber nicht nur im Interesse der Betroffenen und der Steuerzahlenden, sondern er handelt auch im Sinne des Volksauftrags, wonach der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen in der Stadt Zürich auf einen Drittel erhöht werden muss. Der Stadtrat hat gemäss der Gemeindeordnung der Stadt Zürich auch die Kompetenz, in dringlichen Fällen selber Liegenschaften zu kaufen: Nach Art. 41 lit. m GO darf der Stadtrat „Kaufgeschäfte, die keinen Aufschub dulden“, selber tätigen. Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer es offenbar zur Bedingung gemacht, dass der Verkauf noch vor den Sportferien abgeschlossen wird. Wann, wenn nicht hier, sollte diese Dringlichkeitsbestimmung zur Anwendung kommen?

Nicht wirklich begründet ist auch die Kritik an der Höhe des Kaufpreises. Pro Wohnung bezahlt die Stadt Zürich an der Neufrankengasse einen Pries von durchschnittlich rund 320’000 Franken. Auch wenn noch Renovationskosten einberechnet werden müssen, erscheint dieser Betrag für eine Wohnung gleich neben der hochpreisigen Europaallee als angemessen – wie dies auch unabhängige Immobilienexperten bestätigen. Die kostendeckenden Mieten – basierend auf dem bezahlten Kaufpreis – betragen neu zwischen 678 und 919 Franken. Damit sind die neuen Mieten nicht nur deutlich günstiger als die bisherigen, sondern sie erscheinen auch als relativ moderat – was wiederum zeigt, dass der Kaufpreis angemessen ist.

Eher erstaunlich ist die Sorge des Hauseigentümerverbands, dass der Hauseigentümer zu viel Geld erhalten haben könnte. Freilich darf man sich keine Illusionen machen: Der HEV und die rechten Parteien sind nicht zu Vorkämpferinnen für bezahlbare Mieten geworden. Sondern ihnen ist offensichtlich jede noch so unglaubwürdige Kritik recht, wenn sie nur dazu dient, die Umsetzung des Volksentscheids für mehr bezahlbaren Wohnraum zu torpedieren.

Die Frage, ob der Stadtrat für mehr bezahlbare Wohnungen sorgen soll, wurde von den Stimmberechtigten entschieden. Da die Bürgerlichen mit ihrer Haltung im Volk keinen Rückhalt haben, versuchen sie es nun auf dem Rechtsweg. Das ist schade, denn die Menschen in unserer Stadt haben Besseres verdient als teure juristische Grabenkämpfe.

 

Auskunft erteilt
Florian Utz, Gemeinderat, Fraktionsvizepräsident, florian.utz@gmx.ch, 076 448 22 88