Medienmitteilung der SP Gemeinderatsfraktion: Kompetenzübertragung

Ein wichtiger Meilenstein für mehr bezahlbare Wohnungen in Zürich

Der Stadtrat bekommt ein griffiges Instrument in die Hand, um mehr bezahlbare Wohnungen in Zürich zu schaffen und Land zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu sichern! Im Parlament sind die Weichen gestellt.

Im Jahr 2011 hat die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich mit einem Ja Stimmen-Anteil von 76% das Drittelsziel für bezahlbaren Wohnraum in der Gemeindeordnung verankert. Die Bevölkerung sagte damit unmissverständlich: Mieten sind zu teuer – viele können sich eine Wohnung in Zürich nicht mehr leisten – es besteht Handlungsbedarf!

 

Der Stadtrat hat in den vergangenen Jahren vermehrt zum Instrument des Dringlichkeitskaufs gegriffen. Nur so konnte er auf einem Immobilienmarkt – der oft sehr rasche Entscheidungen fordert – dringend benötigte Objekte kaufen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z.B. für Schulen und Alterszentren) und des Drittelsziels. Die zwei Millionen, die der Stadtrat aktuell in eigener Kompetenz ausgeben kann, sind nicht zeitgemäss. Gleichzeitig ist das Problem noch genauso dringlich wie 2011: Damals waren – Stockwerkeigentum nicht mitgerechnet – 8.1% der Wohnungen in der Stadt Zürich in öffentlicher Hand, 2019 waren es noch 7.5%. Der Anteil der Genossenschaften stieg derweil von 19.3 auf 19.9%. Insgesamt hat der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen also aufs Promille genau stagniert – bei rund 27.4%.

 

Mit dem Entscheid vom 20. September 2017 zu den Liegenschaften in der Neufrankengasse hat das Verwaltungsgericht die Anforderungen an Dringlichkeitskäufe erhöht. Deshalb hat die SP zusammen mit Grünen und AL im Januar 2018 in einer Motion gefordert, die Kompetenzen für Liegenschaftenkäufe so zu regeln, dass der Volksentscheid für mehr bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume umgesetzt werden kann, ohne dass gegen die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts verstossen wird.

 

Der Stadtrat hat im Mai 2019 eine Weisung vorgelegt, die das Kaufproblem in unserem Sinn löst: Neu fällt die stadträtliche Obergrenze von 2 Millionen für den Erwerb von Liegenschaften – analog zur kantonalen Praxis – weg. Die definitive Zweckbindung der Kaufobjekte – nämlich die Verschiebung ins Verwaltungsvermögen – muss weiterhin vom Gemeinderat resp. vom Stimmvolk beschlossen werden. Das ist eine demokratisch würdige und gleichzeitig zeitgemässe Lösung, die wir ausdrücklich begrüssen: Für mehr preisgünstige Wohnungen und Gewerberäume in Zürich.

 

Heute hat die Vorlage mit der Zustimmung im Gemeinderat einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht: Die Stadt soll dringend benötigte Kaufgeschäfte bald wieder tätigen und die Rechtssicherheit ist mit dem Vorschlag zur Kompetenzübertragung in der Gemeindeordnung wieder hergestellt. Im Herbst entscheidet die Stimmbevölkerung über die Vorlage.

 

 

Kontakt:

Vera Ziswiler, SP Gemeinderätin, 079 670 05 57

Florian Utz, SP Gemeinderat, 076 448 22 88

 

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