Damit Prämien nicht zum Notfall werden: Jetzt raus aus der Prämienfalle!

Am 13. Juni 2021 stimmt der Kanton Zürich über die kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» ab. Für das überparteiliche Komitee, bestehend aus SP, AL, den Grünen, EVP und der Mitte, ist klar, dass der Kanton endlich seine Verantwortung bei der Prämienverbilligung wieder übernehmen muss.

Die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren ungebremst, und zwar schneller als die Löhne. Gerade für Familien und mittelständische Haushalte, welche nicht von Ergänzungsleistungen und ähnlichen Zuwendungen profitieren, droht diese Entwicklung zur Armutsfalle zu werden. Um dies zu verhindern, wurde die individuelle Prämienverbilligung (IPV) geschaffen. Diese wird von Kanton und Bund finanziert. Bis 2012 steuerte der Kanton Zürich gleich viel bei wie der Bund, doch dann senkte er seinen Anteil auf 80% des Bundesanteils. Somit gibt es für die IPV seit dann weniger Geld. Für das Abstimmungskomitee ist klar, dass dies nicht sein darf. Daher fordert die Initiative „Raus aus der Prämienfalle“, dass der Kanton Zürich seinen Anteil an der IPV wieder auf 100% des Bundesanteils erhöht und die IPV somit im Kanton Zürich von Bund und Kanton zu gleichen Teilen unterstützt wird.

 

Prämienlast dämpfen

Seit Einführung des KVG hat sich die Prämienlast mehr als verdoppelt, doch die Entwicklung der IPV hinkt hinterher. Obwohl der Kanton Zürich im letzten Jahr die Einkommensgrenze für den Bezug der Kinderprämienverbilligung um knapp Fr. 10‘000.- erhöht hat, wurde damit lediglich wieder der Stand von 2016 erreicht. Die Prämien selbst sind in den letzten 5 Jahren jedoch um weitere 10% gestiegen. Eine Erhöhung des Kantonsanteils auf 100% des Bundesanteils kostet den Kanton 40 Mio. Franken zusätzlich, kann aber die hohen Eigenanteilssätze, die Haushalte, gemessen an ihrem Einkommen, selbst tragen müssen, um 2–3 Prozentpunkte senken. Damit würde sich der Kanton Zürich, der die Haushalte mit Eigenanteilssätzen von bis zu über 20% belastet, dem schweizerischen Durchschnitt annähern.

 

Immer mehr Gelder aus der IPV werden zudem für Prämienverbilligungen im Rahmen von Ergänzungsleistungen, Prämienübernahmen bei Sozialhilfebezug sowie zur Begleichung von Verlustscheinen verwendet. Somit wird der Anteil der IPV für weitere Versicherte immer kleiner. Durch die Erhöhung des Kantonsanteils wird sichergestellt, dass in Zukunft wieder mehr Gelder für Haushalte mit niedrigen Einkommen zur Verfügung stehen.